Die Bundesverfassung von 1848 sah für Krisenzeiten vor, die kantonalen Truppen (Infanterie) unter eidgenössischen Befehl zu stellen. Noch blieb es aber beim alten Prinzip der Standestruppen: Jedem Kantönli seine eigene Armee...

Die Verfassungsrevision von 1874 machte das Militärwesen endgültig zur Bundes-sache. Nun rissen sich Städte und Kantone darum, einen Divisions-Waffenplatz zu erhalten. Im ganzen Land wurden Kasernen gebaut. Die neue Basler Kaserne galt als vorbildlich, und Stehlins Pläne wurden im Lande herumgereicht.

Auch Basel nahm am Wettlauf um einen Waffenplatz teil, stellte auch Bedingungen, und wurde schliesslich Sanitätswaffenplatz.

Bewerbung als eidgenössischer Waffenplatz